Unsere Leistungen

Egal welche Führerscheinklasse Du gern machen möchtest, jede Klasse ist eine Klasse für sich. Wir bieten die gängigen Führerscheinklassen an. Auch der Führerschein ab 17 ist bei uns möglich.

PKW

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder der Klassen , A, A1 und A2 – mit einer zulässigen Gesamtmasse bis max. 3.500 kg und zur Beförderung mit nicht mehr als acht Sitzplätzen, außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis. max. 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt). Klasse B beinhaltet die Klassen AM, L.

Mindestalter:
17 Jahre ( begleitendes Fahren)
18 Jahre

neu ab 01.01.2021- B197

Fahrausbildung auf Automatikfahrzeug ohne Eintrag im Führerschein

Fahrzeugkombinationen bis 4250 kg zulässige Gesamtmasse

Mindestalter:
17 Jahre

Voraussetzung:
Klasse BF 17/ B vorhanden

Beschreibung: Erweiterung Klasse B auf A1

Vorbesitz Klasse B – 5 Jahre, Mindestalter: 25 Jahre

4 theoretische + 5 praktische Stunden zu jeweils 90 min

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.          
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Motorleistung von über 15 kW oder einen Hubraum von über 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren. Klasse A beinhaltet die Klassen  A1,A2.          

Mindestalter:
20 Jahre – für Krafträder bei 2jährigem Vorbesitz der Klasse A2   
21 Jahre – für dreirädrige Kfz mit mehr als 15 kW          
24 Jahre –  für Krafträder bei Direkteinstieg

Leichtkrafträder – Motorrad bis 125 ccm und nicht mehr als 11 kW Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von maximal 0,1 kWkg. Die bisherige Begrenzung auf 80 km/h für 16- und 17-Jährige entfällt.          
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Motorleistung bis 15 kW oder einen Hubraum von über 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren. Klasse A1 beinhaltet die Klasse AM.          

Mindestalter:
16 Jahre   

Leichtkrafträder (auch mit Beiwagen) – Motorrad bis 35 kW Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von maximal 0,2 kWkg. Seit 19. Januar 2013 dürfen Inhaber der bisherigen Klasse A beschränkt Leichtkrafträder der neuen Klasse A2 und nach Ablauf von 2 Jahren, Krafträder der Klasse A unbeschränkt fahren. Beim 2jährigen Vorbesitz der Klasse A1 ist nur eine praktische Prüfung erforderlich. Klasse A2 beinhaltet die Klassen A1, AM.          

Mindestalter:
18 Jahre